Gut, dass es die Pfarre gibt!
Am Sonntag, dem 18. März 2012 wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat gewählt.
In unserer Pfarre sind 12 PfarrgemeinderätInnen zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben, am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird dabei von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen, das Sakrament der Firmung empfangen haben,
ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und
bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.
Der Wahlvorstand lädt alle Wahlberechtigten der Pfarre ein, wählbare Personen als KandidatInnen für die Pfarrgemeinderatswahl vorzuschlagen.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 4. Februar 2012 beim Wahlvorstand (Pfarrkanzlei St. Othmar, Pfarrgasse 18, 2340 Mödling) einlangen.
Für die Wahlvorschläge können auch die Falter verwendet werden, die ab 8. Jänner in den Kirchen erhältlich sein werden.
Pfarrer Richard Posch
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