Wie erfolgt die Anmeldung zur Eheschließung?

Welche Dokumente brauche ich?
 
1. Von ledigen Personen:
a) die Taufscheine
b) die Geburtsurkunden bzw. Geburtenbuchauszüge
c) Meldezettel
d) amtlicher Lichtbildausweis (falls die Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind)
e) gegebenenfalls Nachweis eines Titels oder akademischen Grades
f) gegebenenfalls Geburtsurkunden und Taufscheine der Kinder
 
2. Von Personen, die eine oder mehrere nicht kirchlich geschlossene Vorehen hatten, zusätzlich:
a) die Heiratsurkunde(n)
b) Taufschein(e) des/der früheren Ehepartner
c) die Sterbeurkunde(n), falls der (die) Partner verstorben ist (sind)
d) das (die) Scheidungsurteile mit Bestätigung der Rechtskraft
e) Geburtsurkunden und Taufscheine der Kinder
f) eidesstattliche Erklärung(en), daß diese Ehe(n) weder kirchlich geschlossen noch in der Wurzel saniert wurde(n) (Manifestationseid)
 
3. Von Personen, die kirchliche Vorehen hatten, zusätzlich:
a) die Trauungsscheine
b) die Taufscheine der früheren Partner
c) die Sterbeurkunde(n) bzw. eine staatliche Todeserklärung, falls der/die Partner verstorben ist/sind
d) falls die kirchliche Vorehe durch ein Diözesangericht gelöst wurde, die Nichtigkeitserklärung der Vorehe
e) wurde die kirchliche Ehe von zwei kirchlichen Gerichten für ungültig erklärt, das Urteil der zweiten Instanz
f) Scheidungsurteile mit Bestätigung der Rechtskraft

Von den Trauzeugen brauchen wir Beruf und Adresse, zusätzlich das Religionsbekenntnis (welches, ist beim Trauzeugen irrelevant).

Anmeldung bitte 6 Monate vor dem gewünschten Termin, jeweils ab Oktober sind Anmeldungen für das Folgejahr möglich.

Zur Anmeldung oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Pfarrkanzlei bzw. an einen der hauptamtlichen Pfarrmitarbeiter.

Die Trauungen finden am Samstagnachmittag in St. Othmar statt.


aktualisiert am 20-Jan-2009
Mitteilungen bitte an webmaster@othmar.at