Eintritt in die katholische Kirche
Bei
Wiedereintritt nach früherem Kirchenaustritt
Übertritt von einem anderen christlichen Bekenntnis
(Voraussetzung: Abmeldung von der früheren Glaubensgemeinschaft)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Pfarrkanzlei
oder an einen der
hauptamtlichen Pfarrmitarbeiter
.
Welche Dokumente brauchen Sie:
Bei Wiedereintritt:
- Taufschein und Austrittsbestätigung der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistratischen Bezirksamtes
Bei Übertritt:
- Taufschein und Austrittsbestätigung